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   OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86   

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https://dejure.org/1986,17492
OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86 (https://dejure.org/1986,17492)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.1986 - 11 W 71/86 (https://dejure.org/1986,17492)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - 11 W 71/86 (https://dejure.org/1986,17492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage; Stimmrechtsverteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtsmissbräuchlichkeit einer in einer Teilungserklärung enthaltenen Stimmrechtsregelung; Zusammenwirken in der Eigentümerversammlung zum Nachteil der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1988, 327
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78

    Änderung einer Satzungsklausel über die Mehrheit bei Aufsichtsratswahlen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
    Bei Aufklärbarkeit des Stimmverhaltens ist ein solches Beschlußergebnis selbst dann zulässig, wenn es zu einer Änderung des früheren Ergebnisses führt (vgl. KG Rechtspfleger 79, 65 = OLGZ 79, 28; BGH MDR 80, 558; Augustin RGRK 12. Aufl. Rn. 26 zu § 25 WEG ).
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
    Das bedeutet, daß die Wohnungseigentümer immer und in den Fällen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 und 4 WEG auch der Verwalter beschwerdeberechtigt sind (vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. Rn. 32; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 1 jeweils zu § 45; OLG Düsseldorf DWE 80, 131; KG in OLGZ 78, 172; OLG Hamm OLGZ 71, 96).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86

    Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Stimmenverteilung in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
    Mit den Problemen der Wohnungseigentümergemeinschaft in Zusammenhang mit dieser Stimmrechtsverteilung hat sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23.7.1986 - 11 W 8/86 -, auf die Bezug genommen wird, grundsätzlich auseinandergesetzt.
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 3 W 14/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
    Das bedeutet, daß die Wohnungseigentümer immer und in den Fällen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 und 4 WEG auch der Verwalter beschwerdeberechtigt sind (vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. Rn. 32; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 1 jeweils zu § 45; OLG Düsseldorf DWE 80, 131; KG in OLGZ 78, 172; OLG Hamm OLGZ 71, 96).
  • KG, 10.11.1978 - 1 W 179/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
    Bei Aufklärbarkeit des Stimmverhaltens ist ein solches Beschlußergebnis selbst dann zulässig, wenn es zu einer Änderung des früheren Ergebnisses führt (vgl. KG Rechtspfleger 79, 65 = OLGZ 79, 28; BGH MDR 80, 558; Augustin RGRK 12. Aufl. Rn. 26 zu § 25 WEG ).
  • KG, 12.07.1975 - 1 W 457/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
    Ob sich die Beschwerdebefugnis des Verwalters dabei bereits aus dieser Stellung ergibt oder zusätzlich eine Rechtsbeeinträchtigung erforderlich ist oder ob eine solche zu unterstellen ist (vgl. Merle a.a.O.; KG in OLGZ 76, 56), bedarf vorliegend keiner Erörterung, da die Verwalterin hinsichtlich beider Tagesordnungspunkte unmittelbar betroffen und durch die Entscheidung des Amtsgerichts in ihren Rechten beeinträchtigt ist.
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner BayObLGZ 1965, 283, 285; BayObLG WE 1991, 291; OLG Karlsruhe WuM 1988, 327).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Nach 25 Abs. 5 WEG ist der Verwalter bei seiner Entlastung nicht stimmberechtigt (OLG Karlsruhe, WuM 1988, 327).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist nach hM in jedem Einzelfall zu prüfen (OLG Karlsruhe WuM 1988, 327, 328; KG WuM 1986, 154; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 322, 323; 1999, 581); besonders kritisch dann, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnutzt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens als Verwalter zu bestellen (OLG Karlsruhe WuM 1988, 327, 328; KG WuM 1986, 154; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 322, 323; 1999, 581).
  • LG Stralsund, 22.10.2001 - 2 T 51/00

    Gültigkeit der in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse vor dem

    Es bedarf dabei einer Abwägung im Einzelfall, ob ein rechtsmißbräuchliches Stimmverhalten durch Majorisierung vorliegt, da grundsätzlich auch ein Mehrheitseigentümer versuchen darf, seine Interessen zu wahren (vgl. KG vom 15.06.1988, WuM 88, 329; OLG Karlsruhe vom 15.12.1986, WuM 88, 327 f).
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